Spärliche Zwischennachrichten 1384-1495
1384 heißt es in einem Rechtsspruch über den Zehnten in St. Ilgen »das soll eyn pferrer zu Santhusen auch tun, als vor gesagt ist« . . . »die von Sant Gilgen bewarn mit dem sacrament unsers herren lychnam (= Leib des Herrn wie in Fronleichnam; erst später bekommt das Wort die eingeengte Bedeutung), ölung und deufung (Krankensalbung und Taufe)« (67/876 fol. 196). 1386 wird die Mitzuständigkeit des Pfarrers von Sandhausen schon wieder aufgehoben[1]. 1393 treffen sich, wie zweimal im Jahr üblich, die Geistlichen der beiden Landkapitel Weinheim und Heidelberg zu einer Seelenmesse und zu Gerichtsverhandlungen in Ladenburg. Von einer solchen Zusammenkunft ist eine Urkunde erhalten: »in dem jare ob man zalte von Cristus geburte dusent druhundt darnoch in dem druund nuntzigsten Jare ... an dem dritten tage des brachmandes (Brachmond: alte Bezeichnung für Juni) das do was der nehst dinstag noch der heiligen drmalerkeittag (der Dreifaltigkeitssonntag, der erste Sonntag nach Pfingsten) in der pfarrekirchen sanct Gallen zu landebg (Ladenburg) Wormßer Bistums ... « Unter den Geistlichen ist auch »Gunther ph´rer (Pfarrer) zu Santhusen«. (DA)
1425 siegelt Jacob, der Pfarrer (von Sandhausen), genannt Bersich von Schrießheim eine Urkunde, in der Johannes Sigelmann, Bürger zu Heidelberg und seine Ehefrau Katharina 2 1/2 Pfund Heller verkaufen unter Verpfändung von Wiesen in Bruchhauser und Sandhauser Gemarkung (67/1800 fol. 147). Die Bersichs waren eine angesehene Schriesheimer Familie, die zu der Führungsschicht gehörte[2]. 1460 tauscht Pfarrer Valentinus mit Schönau Äcker (67/1800, fol. 151). Thausch der Pfarr zu Sandthuß vnd denen von Schönaw äcker halben Im lochheimer feldel Ich Valentinus vonn Darmstat vf diße Zeit Pfarrer Zu Sandthaußen p. Diser Pfarrher Bekennt demnach er zween morgen ackers seiner Pfarren Zustenndig Im Lochheimer feldt zwischen denn zweyen Bächen gelegen geforcht vf allen seiten die vonn Schönaw, die Ime entlegen deßwegen er ein wechsel oder thausch mit denen vonn Schönaw troffen. Als das sie Ime Vier morgen ackers als weith vnnd breit die Vndersteint seindt Im lochheimer feldt zwischen dem Sandtberg vnd der Seebach gelegen, geforcht auch vf allen seiten denen von Schönaw, für die obengemelte zween morgen zugestellt, vnd Jedem Thail dem andern seins acker für Zehendt vnd aller beschwerung für frey ledig vbergeben. Mit obgenannts Pfarrhers auch Jörg Schindlers vnd Jörg Emerichs anhangenden Insigeln bevestiget datum Anno 1460 vf Laurentii (10. August)
Die Größe der Pfarrei Sandhausen läßt sich aus dem Steuerverzeichnis von 1439 erschließen. Es wurde anläßlich einer Sonderabgabe angelegt; Pfalzgraf Otto von Mosbach schrieb für sein Mündel, den Kurfürsten Ludwig IV., eine Notbede aus. 50 Steuerzahler sind für Sandhausen aufgeführt, daraus lassen sich 230‑350 Einwohner errechnen (66/3482). So trocken und nüchtern sich das Zinsbuch des pfälzischen Kurfürsten von 1476 (66/3484) auch darstellt, es verrät uns einiges über die Pfarrgemeinde in Sandhausen. Neben anderen Zinseinnahmen werden in der Aufstellung über die »Martinß zinse zu Santhusen« genannt: der Pfarrer » einsit der pferrer« (6 x) die »Heiligen zu Santhusen« (14 x) »der Crutz altare zu leymen« (3 x) » die Ellend Kertze« (7 x) Was hat es damit auf sich? Der Pfarrer hat Wiesen, Äcker und Gärten (gartten), die zum Pfarrgut gehören und die er nicht selbst bewirtschaftet, verpachtet und bekommt dafür am 11. November, dem Martinstag, Zinsen. Mit den »Heiligen« ist der Kirchenfond gemeint, das Kirchenvermögen, das zum Unterhalt des Langhauses diente. In einer späteren Urkunde wird es uns als Kirchen oder Heiligenvermögen (lat. fabrica) wieder begegnen. Weitere Zinsen bekam der Kreuzaltar der Pfarrkirche in Leimen. Dieses Geld wurde von frommen Leuten gestiftet, damit an diesem Altar eine Frühmesse für Verstorbene abgehalten würde. (Durch solche frommen Stiftungen kamen viele Klöster und Kirchen zu Geld, bzw. zu Grundbesitz. Diese Stiftungen und Schenkungen waren eine Art »Versicherung fürs Jenseits«).
Durch Kauf oder Schenkungen hatten Grundbesitz in Sandhausen: Die Zisterzienser von Schönau, die Nonnen des Klosters Lobenfeld, die Augustiner in Heidelberg und die Deutschordenskommende in Weinheim. Bleibt noch die Erklärung für »die Ellend Kertze«. Das ist der Name einer Bruderschaft, die wohltätigen Zwecken diente, Krankenversicherung usw. gab es ja noch nicht. Das Bruderschaftsvermögen ist streng von dem des Pfarrers und dem der Kirche getrennt. Noch nach der Reformation wird ein Bruderschaftsgut mit 20 Morgen in Sandhausen erwähnt. Bruderschaften bildeten sich gegen Ende des Mittelalters, zuerst in Italien, Laienbewegungen in Anlehnung an die großen Bettelorden. Genaueres wissen wir von der Rohrbacher Bruderschaft, die 1450 gegründet wurde »dem allmechtigen Got zu lobe, Marien der Mutter der Barmherzigkeit und allem himmlischen Here zu eren und unser Altfordern, auch allen armen ellenden gleubige seelen zu trost, sture und huellfe«. Jährlich um die Weihnachtszeit werden zwei Kerzenmeister gewählt, die das Bruderschaftsvermögen verwalten[3]. Ähnlich kann es auch in Sandhausen gewesen sein.
Einen weiteren kurzen Hinweis auf Sandhausen finden wir im Frankfurter Stadtarchiv. Dort liegt ein Teil der Listen von der Erhebung des »Gemeinen Pfennigs«. Kaiser Maximilian setzte 1495 die Zahlung dieser Steuer auf dem Reichstag zu Worms durch. Erhalten sind u. a. die Listen der Geistlichen des Dekanats Heidelberg. Der Sandhäuser Pfarrer Theobald zahlt 18 Weißpfennig Steuern und gehört damit zu der 11. Steuerklasse. (Die Pfarrer der Nachbargemeinden Leimen, Kirchheim und Walldorf hatten größere Einkünfte und gehörten der 1. Steuerklasse an.) (Fft RSN 2449 111 2f.6')
Wie unsere Vorfahren - gemeint sind die einfachen Leute - lebten, erzählt uns keine Urkunde, ebenso wenig erfahren wir von ihrem Beten in den vielen Zeiten der Not, wenn Überschwemmung oder Dürre, Seuchen oder gar Krieg mit Plünderung und Zerstörung sie heimsuchten.

